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12.01.2021

Teil 3: Erkenntnisse aus Teil 2 haben sich bis zur bayrischen Landesregierung herumgesprochen. Bayern als erstes Bundesland macht mal etwas neu. Schutz durch FFP2 Masken im öffentlichen Raum..

Immerhin.
Welche Stimmen gibt es noch?
Die bayrische SPD-Landtagsabgeordnete Ruth Waldmann findet die FFP2-Pflicht grundsätzlich gut.
Sie forderte, der Staat solle FFP2-Masken "allen Menschen möglichst zur Verfügung stellen", auch an den Schulen nach einer Rückkehr zum Präsenzunterricht. Insgesamt gilt laut ihr aber: "Wir müssen jetzt auch langsam mal wegkommen von diesen Stofflappen vor Mund und Nase."
Und eine Stimme von der FDP:
"Wir haben das bereits im Oktober gefordert", sagte der FDP-Abgeordnete Matthias Fischbach zur ab Montag geltenden FFP2-Maskenpflicht. Er wundere sich aber, "warum man nicht an die Kliniken rangeht", betonte Fischbach, ebenfalls bei BR24Live. Generell hält er eine FFP2-Maskenpflicht für "die richtige Wahl", um "sinnvoll mit wenig Freiheitseinschränkungen" den Infektionsschutz zu verbessern.
Also, langsam geht es wieder in die richtige Richtung mit nachdenken, nachprüfen, try and error, um die tatsächlich mehr wirksamen Mittel zu finden, die vor Infektionen schützen können.
Dazu gehört in jedem Fall der persönliche effiziente Schutz, wenn man oder wenn die sog. vulnerablen Gruppen im öffentlichen Raum unterwegs sind. Pflegeheime und Kliniken müssen natürlich auch bestmöglichen Schutz und Ausrüstung erhalten. Das kostet die Bürger*innen weniger als der immer längere und härtere „Lockdown“.
Denn, den Maßnahmen fehlt die sog. Verhältnismäßigkeit. Alle Maßnahmen müssen sich daran messen lassen. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unseres Grundgesetzes wird in 3 Stufen geprüft.
Eine „Maßnahme“ muss geeignet sein, um das angestrebte Ziel zu erreichen.
Die „Maßnahme“ muss erforderlich sein, das heißt es darf kein milderes Mittel geben, den angestrebten Zweck zu erreichen. Und:
Die Maßnahme muss angemessen und somit verhältnismäßig im engeren Sinne sein.
Fraglich ist hier bereits, welchen konkreten Zweck die „Maßnahmen“ der Landesregierungen im Sinne unseres Grundgesetzes verfolgt. Die „Eindämmung des CORONA-Virus“ wäre zu allgemein und zu pauschal. Die Aufrechterhaltung unseres Gesundheitssystems?
Es wird jetzt interessant………….

Fortsetzung folgt………………………………………………………..



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