Im Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Fügert mit gestalterischem Rat, ggf. Prozeßvertretung, Vertragsgestaltung, Gründung, Umwandlung, Verschmelzung und bei Problemen im Handelsvertreterrecht kompetent zur Seite.
Unsere Kompetenz schafft Lösungen für Sie.
Auch bei Rechtsfragen des betrieblichen Alltags berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Fügert gerne. Insbesondere Familien- oder Inhaber geführte Unternehmen brauchen häufig Rechtsrat bei Geschäftsführer oder Gesellschafterstreitigkeiten bezüglich Ausrichtung, Geschäftsstruktur, Strategien, Umgang mit externen Geschäftsführern oder Gesellschaftern und dergleichen mehr.
... im Handels- und Gesellschaftsrecht u.a. als Syndikusanwältin einer mittelständischen Unternehmensgruppe mit mehr als 20 Gesellschaften im In- und Ausland besteht Erfahrung in der Konzeption, Strukutrierung, Gründung, Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsanteilsverkäufen und Käufen, Einziehung von Geschäftsanteilen, Pflege der Gesellschaften, Umwandlung und Verschmelzung sowie der Liquidation von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Auch Gesellschafter-Streitigkeiten, Einziehung von Geschäftsanteilen gehört zum Beratungsumfang. Auch die Beurteilung der Beteiligungsstruktur sowie Ausgestaltung und Konzeption von Geschäftsführerverträgen gehört zum Aufgabenbereich. Zur Unternehmensgruppe, die Frau Fügert als Syndikus betreute gehörten auch anders organisierte Gesellschaften wie die GmbH &Co. KG, die GbR und die sog. kleine Aktiengesellschaft. Auch die Betreuung eines Warenzeichenverbandes gehörte zum Aufgabenbereich der Syndikusanwältin P. Ariane Fügert.
Bei der Betreuung der Gesellschaften, deren Geschäftsführer sowie der Gesellschafter, zählten auch Geschäfte des betrieblichen Alltags zur Aufgabenstellung. Dazu sind zu nennen: die Erstellung von Entscheidungsgrundlagen für Gesellschafter, kurze MEMOS, Gutachtenerstellung zu Rechtsfragen, Prüfung und Erstellung von Arbeits- und Mietverträgen, der AGB, Verhandlungen mit dem Betriebsrat, soweit vorhanden. Betriebsvereinbarungen, markenrechtliche Fragestellungen, Verhandlungen mit Banken, Verhandlungen und Auseinandersetzungen mit Behörden sowie Prozessführung und Betreuung sowie Forderungseinzug.
Die Gesellschaften, die Rechtsanwältin P. Ariane Fügert betreute kamen aus dem Handel im Bereich Ersatzteilgeschäft in der Automobilbranche, Convenience, Grundstücks- und Immobilienverwaltung, Errichtung von Immobilien, Handel mit Werkzeugmaschinen und dem Starkstromanlagenbau.
Im Bereich der Firmenan- und verkäufen (Mergers & Aquisitions) arbeitet Frau Fügert eng mit den beauftragten Steuer- und Wirtschaftsberatungsgesellschaften zusammen. Denn: Bei der Wahl der Gesellschaftsform und bei der konzeptionellen Beratung sollte das Steuerrecht immer eine notwendige Berücksichtigung finden.
Rechtsanwältin Fügert berät Sie auch gern im Bereich des Handelsrecht. Durch einen langjährig betreuten Mandanten (Gründung, Satzungserstellung, Grundlagenverhandlung mit Gesellschaftern, Beratung zu Vertragsgestaltung u.a.) , einer Firma aus dem Bereich des Medien- und Verlagsrechts, sind auch hier langjährige praktische Erfahrungen vorhanden.
Sie haben sich bereits entschieden? Nutzen Sie unser Kontaktformular oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Gern erstellen wir Ihnen ein abgestimmtes, unverbindliches Angebot.