Hier finden Sie Informationen zu kommentierungswerten oder interessanten Sachverhalten, zu CORONA, zu Urteilen und sonstigen Gerichtsentscheidungen aus den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht.
Schon Paracelsus wusste: Alle Ding' sind Gift und nichts ohn' Gift - allein die Dosis macht, dass ein Ding' kein Gift ist.
Was heißt das auf die verordneten Maßnahmen bezogen?
1. Härterer „Lockdown ist mehr Dosis an „Beschränkungen“ aber weniger nachweisbare Effizienz, betreffend gewollter sinkender Infektionszahlen;
2. „Giftige“ Auswirkungen des härteren „Lockdowns“ auf die Gesellschaft als Ganzes.
Was wären das?
Jugendmediziner sagen:
-Die Gesundheit, die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen leiden,
- Entstehung von Verhaltensauffälligkeiten u.a.
Bildungsexperten sagen:
- die Bildungsgerechtigkeit und Chancen,
Verwaltungs-und Verfassungsjuristen und liberal denkende Menschen sagen:
-die Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit der Menschen; Stichwort: Bundesverfassungsgericht zu Selbstbestimmtheit im Rahmen des sog. „Suizid-Hilfe-Urteils“ und die Gesundheit im weiteren Sinne leiden (siehe Urteil vom 26. Februar 2020
2 BvR 2347/15, 2 BvR 2527/16, 2 BvR 2354/16, 2 BvR 1593/16, 2 BvR 1261/16, 2 BvR 651/16);
- die Berufswahl, Berufsausübung; Berufseinstieg der jungen Generation und die
- Kunstfreiheit, die Kultur und Ausübung,
- die Gesundheit der arbeitenden Bevölkerung durch fehlende abgemessene Sport-und Freizeit-Urlaubsmöglichkeiten der Jahreszeit entsprechend leidet.
Eine Untersuchung der Technischen Universität Berlin belegt die These, dass Schutz im öffentlichen Raum, z. Bsp. im Nahverkehr, durch effiziente Masken, wie es die sog. FFP 2 Masken sind, durch das Tragen gegeben ist. Allerdings nur, wenn 90 % der Fahrgäste die FFP2 Masken tragen. Dann verringere sich eine Ansteckungsgefahr im Nahverkehr auf 95%.
So Prof. Kai Nagel, Autor der Studie (Quelle: Tagesspiegel v. 06.01.2021). Das würde bedeuten, dass überall im öffentlichen Raum und ggf. am Arbeitsplatz (mit Pausen für das Maske-Tragen) das Anlegen und Tragen der FFP2 Masken etxtrem viele Infektionen verhindern könnte.
Jedoch, wo im öffentlichen Raum werden, wie selbstverständlich, FFP2 Masken getragen?
So dass im Nahverkehr beispielsweise das Risiko einer Ansteckung lediglich noch bei 5 % läge.
Eigentlich nirgends. Obwohl jetzt genügend Hersteller, sogar zertifizierte, FFP2 Masken herstellen und sich diese in Deutschland auf dem Markt befinden.
Wodurch würde die Verbreitung von „CORONA“ auch noch effizienter eingedämmt?
Antwort: Durch massive Testungen. Auch die Zulassung von sog. Heimtests.
„Morgens noch schnell ein Stäbchen in die Nase schieben, dann duschen, Pausenbrote einpacken und 30 Minuten später zeigt der Test an, ob es heute in die Schule gehen kann.“
So oder ähnlich stellen sich einige Experten die Zukunft mit Corona-Schnelltests vor.
Warum nicht?
Klar, der „Goldstandard“ sind die sog. PCR-Tests à la Virologe Drosten. Aber sogar Herr Drosten bescheinigt den Schnelltests (zertifizierte Schnelltests) großes Potential. „Die unmittelbare Verfügbarkeit von Testergebnissen könnte neuartige Gesundheitskonzepte ermöglichen“ ( so Herr Drosten, u.a. zitiert im Tagesspiegel, S. 8 v. 06.01.2021).
Das ist es was wir brauchen. Neue Konzepte, bzw. überhaupt einmal Konzepte, wie etwas gehen oder stattfinden kann. Schule, Bildung und Kultur sind unbeschreiblich wichtig. Nicht nur für unsere Gesellschaft als Ganzes, sondern für jeden einzelnen Menschen.
Schule und Kultur, die unmittelbar erlebbar sind, nicht nur digital.
Die Rapid-Tests sind laut einem Positionspapier des Biophysikers Jonas Binding ein Mittel um „ möglichst frühzeitig Infektionsketten durch Identifikation von infektiösen Personen zu unterbrechen“. Das sei „eine sehr wirksame Maßnahme zur Infektionskontrolle“.
Ja, darum sollte es gehen : wirksame Maßnahmen zur Infektionskontrolle. Damit würde man dem Ziel einer etwaigen Überlastung der Krankenhäuser auch entgegenwirken.
Auch eine Modellierungsstudie der Uni Harvard käme zu ähnlichem Ergebnis: Die Frequenz und Schnelligkeit der Antigen-Tests könne ihre geringere Sensitivität (ggü. PCR-Tests) mehr als ausgleichen (siehe Tagesspiegel a.a.O.)
Was bedeuten die aktuellen Beschlüsse der Landesregierungen nun?
Zunächst müssen diese Beschlüsse wieder in Verordnungen (VO) gefasst werden. Diese sog. VO´s und die ggü. Menschen ausgesprochenen Verwaltungsakte ( Maßnahmen, Kontrollen der Kontaktbeschränkungen und Bewegungsradien) Bußgelder, sind jedoch voll gerichtlich justitiabel, sprich überprüfbar.
Fraglich ist, ob Berlin bei einer aktuellen sog. „Inzidenz“ von 192 aktuell (09.01.2021) Schlagbäume einrichtet und die Wohnbevölkerung sowie die Arbeitnehmer nicht mehr aus der Stadt lässt.
Es wird also interessant ………………..
Fortsetzung folgt…………………………..
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