Hier finden Sie Informationen zu kommentierungswerten oder interessanten Sachverhalten, zu CORONA, zu Urteilen und sonstigen Gerichtsentscheidungen aus den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht.
Ungewöhnlich mag es erscheinen, doch Nord Stream 2 und der seitens Frau Merkel und den Länderchefs verordnete Dauer-Lockdown haben mehr gemeinsam und Auswirkungen auf die Bürger, die Wirtschaft, Gesellschaft und sogar die Natur als „man“ so vermuten würden.
Da wäre zum einen die monetären Auswirkungen, mittelbar und teilweise unmittelbar auf die Steuerzahler, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen wirken. Zukünftige Steuererhöhungen, Rechtsunsicherheiten bei Investoren in Deutschland mit Auswirkungen auf den Standort und Arbeitsplätze.
Sowohl „Dauer-Lockdown“ als auch Nord Stream 2 verbinden zwei Hauptaspekte mit Unterkategorien. Das sind „Sanktionen“ und unwägbare politische Entscheidungen der Exekutive. Ebenso gehören dazu Beeinträchtigung betroffener Firmen und deren Mitarbeiter*innen sowie Organisationsversagen der Verantwortlichen.
Befremdlich sind im Falle von Nord Stream 2 die politischen Äußerungen, Haltungen verschiedener Parteien. Das komplexe Projekt Nord Stream 2 hat neben den politischen Dimensionen natürlich komplexe rechtliche Voraussetzungen. Voraussetzungen, die einen demokratisch verfassen Rechtsstaat ausmachen und die offenbar die diversen Politiker und teilweise auch ein Großteil der Medienvertreter bei „Äußerungen“ nicht bedenken.
Welche Parameter das sind?
Das erfahren Sie in der Fortsetzung…….. - Teil 2 demnächst…
Zum anderen sind weitreichende rechtliche Ansprüche auf Seiten der Vorhabenträger von Nord Stream 2 mit Relevanz für die Wirtschaft und die Steuerzahler*innen gegeben.
Welche Aspekte betrifft der Dauer-Lockdown und kann er noch verhältnismäßig im Sinne unseres Grundgesetzes sein?
Auch der Kurs der Bundesregierung sowie der Länderchef*innen in Sachen „Dauer-Lockdown“ hat rechtliche, wirtschaftlichen und naturgemäß gesamtgesellschaftlichen Beeinträchtigungen zur Folge.
Hier sind die neuen politischen Beschlüsse näher zu beleuchten.
Sogenannte mildere Mittel sind von den Verantwortlichen ernsthaft zu betrachten und in die Waagschale zu legen, wenn weitreichende VERBOTE für die Menschen und Wirtschaft im Lande (weiter) verhängt werden.
Was heißt das? Anstelle des Lockdowns ,
jetzt nach fast 4 Monaten Lockdown mit faktischem (privaten) Reiseverbot, erheblichen Kontaktverboten- und Kontakteinschränkungen, Freiheitsbeschränkungen jeglicher Art: Sportverboten, Kultur-und Veranstaltungsverboten, (Einzel-)Handelsverboten, Berufsverboten, Urlaubsverbot, temporären medizinischen Behandlungsverbote (Rückstellung von OP´s zugunsten von CoVid-Erkrankten) sowie faktische Bildungsverbote für Kinder und Jugendliche durch die monatelange Schließung von Schulen und Bildungseinrichtungen (ua. Bibliotheken),
gibt es alternative Handlungsoptionen und Konzepte. Nachbarländer machen es bereits vor.
Welche Ansprüche könnten Betroffene geltend machen?
Neben Schadensersatzansprüchen sind verwaltungsrechtliche Verfahren notwendig um „Maßnahmen“ außer Vollzug zu setzen.
Erfahren Sie weiteres zu den Grundlagen in Teil 2 und 3………..
Fortsetzung folgt.
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