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23.01.2021

Die Zeile …„Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt “ aus Goethes ERLKÖNIG könnte das Motto von Frau Merkel und der Länderchefs gegenüber den Bürgern sein. Denn : ..sog. __Lockdowns__ die unmittelbare und __weitreichende mittelbare Auswirkungen

auf die Struktur der Gesellschaft, der Wirtschaft, der Beschäftigten und der Zukunfts-Chancen der betroffenen Kinder und Jugendliche und jungen Erwachsenen hat, ist mehr als begründungspflichtig.
Gewaltsam ohne ausreichende Abwägungsprozesse. Gesundheit wird gegen Gesundheit ausgespielt. Die arbeitenden Bürger*innen dürfen faktisch nur arbeiten, Steuern abführen und „kontaktarm“ leben. Sport, Vereins- und Amateur-Sport, Freizeit, Erholung- Fehlanzeige! Der Staat reduziert die (arbeitenden) Bürger faktisch aufs Arbeiten.
Interessant, was die die Ärztin Christiane Woopen, Vorsitzende des Europäischen Ethikrats, kritisch in einem Interview zu den Maßnahmen der Bundesregierung sagt. Auch fordert sie effiziente Maßnahmen um einen Überblick des Infektionsgeschehens zu bekommen und fordert regelmäßige Tests – für alle ( siehe dazu Interview im Spiegel plus von Alfred Weinzierl vom 15.01.2021, 18.00 Uhr)
Woopen: „Was wir seit dem ersten Lockdown erleben, ist – von der App und dem Impfen abgesehen – ein kurzfristiges, reaktives Denken in Beschränkungen. Gute Strategien, um Dinge wieder zu ermöglichen und gleichzeitig die Zahlen niedrig zu halten, werden nicht realisiert.“
VOR ALLEM Kontakte zu minimieren, das reiche nicht aus.
Frau Prof. Woopen schlägt vor :„Das Problem ist, dass etliche Menschen ohne Symptome herumlaufen und nicht wissen, dass sie das Virus verbreiten. Im Moment werden 100 Prozent der Bevölkerung enorme Freiheitseinbußen zugemutet, damit weniger als ein Prozent andere nicht anstecken. Das ist nicht effizient. Man sollte besser die aktuell Infizierten finden. Das könnte zu einem Gutteil gelingen, wenn fast alle Bundesbürger innerhalb von zwei, drei Wochen einmal durchgetestet würden – und die sich danach immer wieder selber testen oder in Schulen, Büros et cetera getestet werden.
Das alles sei auch logistisch und technisch möglich. Die gesamte Bevölkerung könnte durchgetestet werden und weiter sich selbst testen mit den zertifizierten Schnelltest. Routiniert und täglich, wie Zähne putzen.
Es ist wichtig in einer komplexen Gemengelage immer auch die im Staats- und Verfassungsrecht ausgebildeten Juristinnen zu hören sowie andere Professionen, wie die Medizin-Ethikerin Frau Prof. Woopen.
Sie sagt: „Freiheit kann in einer epidemiologischen Notlage von nationaler Tragweite eingeschränkt werden – wenn sie in Konflikt gerät mit anderen hochrangigen Gütern wie Gesundheit und Leben. Freiheitseinschränkungen müssen aber befristet und gut begründet sein. Bei den 15 Kilometern ist die Frage, ob die Probleme größer sind als der Nutzen.“
Ja, dieser Auffassung ist auch die Kanzlei-Inhaberin Rechtsanwältin P. Ariane Fügert.
Die Verhältnismäßigkeit von Beschlüssen, die in „Maßnahmen“ münden, muss gewahrt bleiben. Das ist sicher nicht immer einfach. Aber diese zu wahren, dazu verpflichtet uns unser Grundgesetz (GG).
Dazu Frau Prof. Woopen: „Eine freiheitlich-demokratische Grundordnung verlangt Transparenz und Partizipation. Deswegen fand ich beim ersten Lockdown den Satz schwierig: »Wir sprechen jetzt nicht über Lockerungen.« Dem entgegne ich: Wenn man einen Lockdown verhängt, muss man in derselben Sekunde Konzepte entwickeln und kommunizieren, unter welchen Umständen man ihn mit welchen Schritten und begleitenden Schutzmaßnahmen wieder aufhebt.“(zu weiteren Inhalten des Interviews siehe: siehe Interview im Spiegel plus von Alfred Weinzierl vom 15.01.2021, 18.00 Uhr);
Ja. Wenn man unser Grundgesetz und die dazu präzisierende lange Liste der Rechtsprechung unseres Bundesverfassungsgerichts anschaut, dann muss man diese Haltung haben und immer prüfen, was die milderen Mittel wären, wann Grundrechtsbeschränkungen wieder aufgehoben werden, wie sie differenziert abgewogen werden. Unser Grundgesetz verlangt ständig auch Differenzierung.
Die Bundesregierung und die Länder machen jedoch nur „Lockdown“. Ein undifferenzierter, pauschaler „Lockdown“ kann nie solidarisch und nie grundgesetzkonform sein.
Aktuelle Zahlen zum sog. "Infektionsgeschehen" unter www.rki.de
Belegung in den Krankenhäuseren: www.intensivregister.de
Fortsetzung folgt………………………………..



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