Hier finden Sie Informationen zu kommentierungswerten oder interessanten Sachverhalten, zu CORONA, zu Urteilen und sonstigen Gerichtsentscheidungen aus den Rechtsgebieten Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht.
Hoffnung birgt der nahende, bereits sich ankündigende, kommende Frühling.
Bei verändernden Temperaturen, wir können wir mehr raus und die Fenster in den Innenräumen öfter und länger offen lassen. Alles bessere Bedingungen das sogenannte „Infektionsgeschehen“ abzumildern und einzudämmen.
Ja, auch der Wahlkampf der Parteien hat längst begonnen und so werden die handelnden Akteure in der Bundesregierung sowie der Länderregierungen vorsichtiger sein mit den Maßnahmen gegenüber den Bürger*innen. Rechtlich interessant ist vieles.
Zum Beispiel:
Ein Blick in die Staatshaftung. Art. 34 Grundgesetz (GG), in Verbindung mit § 839 BGB.
Der Sachverhalt Nummer 1: das Impfdesaster. Federführend mitverursacht von Gesundheitsminister Spahn und Bundeskanzlerin Merkel mit Unterstützung der EU-Kommissarin Frau von der Leyen.
Zu wenig Impfstoff, zu spät bestellt, falsche Impfreihenfolge.
Rechtswidrigkeit der Impfverordnung. Warum:
die Priorisierung erfolgt in der VO aufgrund dünner Datenlage. So ist nicht klar, welche Vorerkrankten besonders schnell eine Impfung benötigen bzw. erhalten sollten.
Was passiert: viele zusätzliche Schwerstkranke oder vermeidbare Tote.
Was sagen einige Vertreter der Krankenkassen?
Bei der Impfpriorisierung sollte auf die Daten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zurückgegriffen werden. Das Barmer Institut für Gesundheitsforschung hat ein Konzept entwickelt, und eine Gesundheitssystemforschung (bifg) zu erarbeiten.
Das Modell würde eine Priorisierung innerhalb der großen Gruppe (bis zu 15 Mio. Menschen) von Menschen mit Vorerkrankungen ermöglichen und jenen Vorrang einräumen, bei den die Daten der vergangenen beiden Jahre zeigen, dass sie häufiger schwer an Covid-19 erkranken oder daran sterben.
Ein Vertreter der „Barmer“ sagt dazu, dass „ohne die Daten zu Vorerkrankungen kann der Einfluss auf das Risiko für Covid-19 erkrankte schwer eingeschätzt werden.
Für einen valideren Überblick zu der Problemlage zu bekommen, habe das Institut „bifg“ Daten von Barmer-Versicherten abgeglichen. Bei den Versicherten, die 2020 positiv auf Corona getestet wurden, schaute man auf die 2019 vermerkten Vorerkrankungen und berechnete daraufhin die Korrelation.
Im Ergebnis müsste die Priorisierung, wie sie derzeit in der sog. Impf-VO festgelegt ist dringend verändert werden.
Die Todesrate würde sich um 45 % nach unten verändern. Nach der aktuellen Priorisierung der Bundesregierung würde die Todesrate sich nur um 10 % verringern. Das ergeben die Berechnungen der Fachleute vom „bifg“, dem Gesundheitssystemerforschungsinstitut der Barmer.
Es besteht also Hoffnung. Auf Besserung der Lage, wenn die Regierungsvertreter neuen Erkenntnissen gegenüber endlich proaktiv offen sind.
Öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung gegebenenfalls in analoger Anwendung.
Ein Schaden der betroffenen Menschen durch falsch gesteuerte Verwaltungsprozesse u.a……….
Sachverhalt Nummer 2. Handlungsversäumnisse der Bundesregierung und der Länderregierungen im Bildungsbereich.
Ruinieren von Existenzen in vielen Bereichen der Wirtschaft, die entweder unmittelbar (Gastronomie, Kunst, Kultur) oder mittelbar betroffen sind ( Landwirtschaft, Produktion von Waren).
Fortsetzung folgt………………..
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